Spenden und Zustiftungen
Ihr Engagement
Um die Aufgaben der Stiftung zu unterstützen und die Anzahl der Hilfsmaßnahmen zu erhöhen, ist die Stiftung auf Ihre aktuelle Mithilfe angewiesen.
Da die HILDE HÜSGEN STIFTUNG ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenverordnung verfolgt, können für Zuwendungen Spendenbescheinigungen ausgestellt werden.
Sämtliche Aktivitäten unterliegen der Kontrolle des Regierungspräsidenten des Landes NRW in Düsseldorf.
Spendenkonto:
HILDE HÜSGEN STIFTUNG
GENO BANK ESSEN
IBAN DE74 3606 0488 0562 3418 00
BIC GENODEM1GBE
Wer die Ziele der Stiftung nachhaltig unterstützen möchte, kann selbstverständlich auch eine Zustiftung zum
Stiftungsvermögen vornehmen. Diese Zuwendungen werden von der Stiftung sicher angelegt bzw. verwaltet. Die daraus resultierenden Erträge unterstützen die Ziele der Stiftung.
Diese Form der Unterstützung eignet sich besonders für etwas größere Beträge, Vermächtnisse oder Erbeinsetzungen. Auch für Zustiftungen dürfen Zuwendungsbestätigungen ausgestellt werden, so dass auch diese steuerlich abzugsfähig sind. Im Falle eines Vermächtnisses oder einer Erbeinsetzung entfällt die Erbschaftsteuer.
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